AGB

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen von
PowerSolution Energieberatung GmbH (FN 166039a) und
PowerSolution Errichtung und Betrieb GmbH (FN 542431a)
im Folgenden kurz power solution

  1. Allgemeines
    1. power solution führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen aus. Die Geltung umfasst die zukünftigen Geschäftsbeziehungen ebenso, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand einer Zusammenarbeit mit power solution. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von power solution nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unwirksam und unverbindlich, auch wenn power solutiondiesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
    3. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn power solution in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden oder Lieferanten die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.
      Bestellungen des Kunden bei power solution werden erst rechtsverbindlich, wenn sie von power solution schriftlich angenommen werden.
  2. Preise
    1. Alle Preise sind Verkaufspreise exklusive Umsatzsteuer.
    2. Die in Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend. Preiskorrekturen aufgrund von Änderungen der wirt–schaftlichen Verhältnisse sowie Korrekturen allfälliger Druckfehler bleiben jederzeit vorbehalten.
  3. Lieferungen
    1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von power solution angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und Fristen.
    2. power solution ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
    3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist power solution berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Zahlungen sind prompt, ohne Abzug innerhalb 8 (acht) Tagen ab Rechnungstellung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn power solution über den Betrag verfügen kann. power solution behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Anzahlungen bei Bestellung und Vorkasse bzw. gegen Nachnahme auszuführen.
    2. Jede Zahlung des Kunden darf zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnet werden.
    3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, welche power solution gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum von power solution. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, hat power solution nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist power solution berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen.
    2. Vereinbart wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn power solution diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-) Anschrift des Kunden bekannt gegeben wurde und power solution der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung gegen den Vertragspartner der Kunden schon jetzt als an power solution abgetreten und ist power solution jederzeit befugt, den Vertragspartner des Kunden von dieser Abtretung zu verständigen.
    3. Nimmt power solution die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. power solution ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den power solution vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
    4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an power solution ab; power solution nimmt die Abtretung hiermit an. power solution ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an power solution zu bewirken, als noch Forderungen von power solution gegen den Kunden bestehen.
    5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von power solution hinweisen und power solution unverzüglich benachrichtigen, damit power solution ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist power solution die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
    6. power solution ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt power solution die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
  6. Gefahrenübergang – Verpackung – Versand
    1. Der Gefahrenübergang auf den Kunden beginnt mit Versendung.
    2. Der Versand bestellter Waren erfolgt ausschließlich mit einem von power solution gewähltem Paketdienst oder Spedition. Gegebenenfalls überträgt power solution einem Vorlieferanten die Zustellung der Ware. power solution wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung –gehen zu Lasten des Kunden.
    3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert power solution die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird power solution die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
  7. Gewährleistung
    1. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nur dann, wenn der Kunde seiner geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Produkte durch den Kunden.
    2. Die Beweislast, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mit Mängeln behaftet war, obliegt dem Kunden.
    3. power solution behält sich vor, als Gewährleistungsbehelf einen Austausch, Nachbesserungen, eine Preisminderung, oder Vertragsauflösung und ev. Rücknahme der Ware frei zu wählen. Modelländerungen, optische und teilweise technische Abänderungen der Produkte bleibt power solution vorbehalten, auch ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden.
    4. Jede Gewährleistung von power solution erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von power solution an der Ware, Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden selbst, dessen Vertragspartner oder sonstigen Dritte erfolgt sind.
    5. Bei Versagen oder Schäden, die durch falsche Verwendung, Nachlässigkeit, Modifikation, nicht genehmigte Reparatur oder Veränderung, falsches Testen und Unfall verursacht wurden oder bei produktexternen Ursachen (z. B. falsche Installation) wird keine Gewährleistung übernommen.
    6. Der Kunde hat power solution eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. power solution trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Alternativ ist power solution berechtigt bei Vorliegen von power solution zu vertretender Mangel der Ware, unter Ausschluss von Erfüllungsansprüchen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung).
  8. Haftung
    1. power solution haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von power solution, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
    2. Für sonstige Schäden haftet power solution nur, wenn der Schaden vorsätzliche und grob fahrlässig von power solution oder power solution zuzurechnenden Personen oder Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Reputationsschäden sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Partner sind jedenfalls ausgeschlossen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. power solution haftet weiters nicht dem Kunden gegenüber, für den Einbau beim Vertragspartner des Kunden und daraus entstehender Reklamationen.
    4. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber power solution verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
  9. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen power solution und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen power solution und dem Kunden geschlossenen Verträgen, ist 1230 Wien. power solution ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem gewöhnlichen Gerichtstand zu verklagen.
    2. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen power solution und dem Kunden ist österreichisches Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechtes und der Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen anzuwenden.
  10. Schlussbestimmung
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    2. power solution und der Kunde verpflichten sich, die unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmungen durch in wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Erfolgen möglichst gleichkommende Bestimmungen einvernehmlich zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn während der Laufzeit bzw. Erfüllung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht.